Was sind die Zulassungsbedingungen für den Lehrgang Fachmann:frau Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer…
a) über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
a1) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis;
a2) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Rechnungswesen;
a3) Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfung;
a4) Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer Fachhochschule.
Wer über keinen der oben gennannten Ausweise verfügt, kann dennoch zur Prüfung zugelassen werden, sofern das Doppelte an Fachpraxis gem. lit. b) nachgewiesen wird.
und
b) eine Fachpraxis von drei Jahren nachweist
- Als Fachpraxis im Sinne der Prüfungsordnung gilt eine Tätigkeit als Fachperson in einem oder mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der Steuern.
- Die Fachpraxis wird erst nach Abschluss einer Grundbildung angerechnet.
- Stichtag für den Nachweis der Fachpraxis ist das Datum des Prüfungsbeginns.
- Die Fachpraxis berechnet sich auf einem Arbeitspensum von 80%; bei einem Teilzeitpensum unter 80% wird die Fachpraxis pro rata angerechnet.
und
c) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Informatik-Zertifikat (z.B. PU41 der SIZ) besitzt. Die Anerkennung von vergleichbaren Abschlüssen wird “sur dossier” durch die Prüfungskommission geprüft. Betroffene stellen direkt bei der Prüfungskommission einen Antrag. Ein Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung nicht älter als fünf Jahre sein.
und
d) die Online-Module im Bereich Führung fristgerecht und erfolgreich absolviert hat.
Kandidaten müssen bei der Prüfungsanmeldung Führungskenntnisse nachweisen. Diese werden durch die Prüfungskommission web-basiert vermittelt und überprüft.
und
e) keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Hinweis
Die definitive Zulassungsprüfung für die eidg. Berufsprüfung wird vom Schweizerischen Verband VEB durchgeführt: Eidg. Fachausweis in Finanz- und Rechnungswesen (veb.ch)
- Die Berufspraxis von 3 Jahren (nach Abschluss einer dreijährigen Grundbildung EFZ oder gleichwertigen Ausweis – siehe Zulassungsvoraussetzungen) muss am Stichtag 1. Tag der eidg. Prüfung vorliegen.
Details finden Sie in der Prüfungsordnung auf der Verbandseite unter: examen.ch