BVS - Kantonsbeiträge
BVS St. Gallen - Kantonsbeiträge

Kantonsbeiträge für die Studiengänge HF der BVS St. Gallen

Die Vereinbarung HFSV bildet die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Alle Schweizer Kantone sind seit vielen Jahren der Vereinbarung beigetreten.

Studierende der folgenden Bildungsgänge der BVS können von den Kantonsbeiträgen profitieren:

  • dipl. Betriebswirtschafter:in HF
  • dipl. Marketingmanager:in HF
  • dipl. Wirtschaftsinformatiker:in HF

Höhe und Auszahlung der Beiträge

Die Höhe der gesamten Kantonalen Beteiligung beträgt gemäss Interkantonaler Vereinbarung (HFSV) für ein 3-jähriges Studium je nach Bildungsgang zwischen CHF 12 500.00 – CHF 13 500.00.

Bei den Preisangaben der Bildungsgänge der BVS St. Gallen gemäss der Ausschreibung (Internet und Broschüre) sind die Kantonsbeiträge bereits abgezogen.

Wie können Sie von den Kantonsbeiträgen profitieren?

Damit die Studierenden den Anspruch auf die finanzielle Förderung geltend machen können, weisen sie den stipendienrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nach.

Die Studierenden müssen die folgenden Dokumente (im Original) bei der BVS St. Gallen fristgerecht einreichen:

  • Erforderliche Wohnsitzbestätigung (darf bei Studienstart nicht älter als drei Monate sein).
  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» inkl. aller Beilagen. Sie erhalten den Link zum Personalienblatt nach Ihrer Anmeldung.

Weitere Informationen zu den Kantonsbeiträgen finden Sie auf der Webseite der Kantonalen Erziehungsdirektoren Konferenz (EDK): Höhere Fachschulen — EDK