Allgemeine Geschäftsbedingungen BVS St. Gallen AG
Ein Unternehmen der Vantage Education Gruppe
Parteien, Anwendungsbereich, Grundsätze
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BVS St. Gallen AG („BVS“), ein Unternehmen der Vantage Education Gruppe, und der Studentin/ dem Studenten. Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten und können jederzeit geändert werden.
Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt mit unterzeichnetem Anmeldeformular oder online über die Website der entsprechenden Schule und ist für den gesamten Lehrgang verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigt die Studentin/der Student, dass sie/er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Bei Lehrgängen, die sich an Minderjährige richten, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Der Bildungsvertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Schule zustande. Ausnahme: Bei einzelnen Lehrgängen bestehen Zulassungsbedingungen (z.B. bisherige Ausbildung, Berufserfahrung). Die Details sind der Ausschreibung bzw. Wegleitung des entsprechenden Lehrgangs zu entnehmen. Bei diesen Lehrgängen ist die Zulassung unter Vorbehalt, dass alle Unterlagen eingereicht wurden, gewährt.
Sollte der Student/die Studentin die fehlenden Unterlagen für die Zulassung nicht bis zum Studienstart einreichen, gewährt die Schule in Ausnahmefällen eine Nachfrist von 4 Wochen. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, kann der Studiengang nicht weitergeführt werden. In diesem Fall erlischt die Zulassung und der Studenten/die Studentin verliert den Studienplatz. Ungeachtet einer Exmatrikulation aufgrund der Nichtnachreichung der erforderlichen Unterlagen, bleibt das Studiengeld für das begonnene Semester geschuldet. Eine Rückerstattung des Studiengeldes ist nicht möglich.
Widerruf der Anmeldung
Innert 5 Arbeitstagen nach Vertragsschluss kann die Anmeldung ohne Kostenfolge und ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief widerrufen werden. Ein Widerruf ist jedoch nur zulässig, sofern dieser bis 30 Tage vor Start eines Lehrganges (= erster geplanter Unterrichtstag) bei der Schule eintrifft. In den letzten 30 Tagen vor Beginn eines Lehrgangs ist ein Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen, und es werden die Einschreibegebühr und die gesamten Kosten für die erste Periode des Lehrganges (Semester) fällig.
Vertragsbestandteile
Diese AGB sowie die auf den Lehrgang anwendbare Ausschreibung, Wegleitung und Qualifikations- sowie sonstigen Reglemente, Promotionsordnungen und die am Schulstandort geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung einen integrierenden Bestandteil des Bildungsvertrags. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von allfälligen Widersprüchen den AGB vor. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Absage eines Lehrgangs
BVS kann bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn einen Lehrgang absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer Absage vollumfänglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zum Lehrgang verpflichtet die Studentin/den Studenten zur Zahlung der Einschreibe- und Lehrgangsgebühr gemäss in der Anmeldung gewähltem Zahlungsmodell. Die Einschreibegebühr wird nach Ablauf der Widerrufsfrist von 5 Arbeitstagen fällig. Die Lehrgangsgebühr ist vor dem Lehrgangsstart zu überweisen. Sollte die Studentin/der Student ihren/seinen festen Wohnsitz im Ausland haben sind die jeweils fälligen Semestergebühren zwingend in jedem Fall vor dem Lehrgangsbeginn oder Semesterstart zu überweisen.
Zusätzliche Kosten gemäss Ausschreibung des entsprechenden Lehrgangs und für Sonderveranstaltungen bleiben vorbehalten. Die Kosten für Lehrmittel sind im nachfolgenden Abschnitt geregelt. Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist ein Zuschlag von CHF 15 pro Rate geschuldet.
Nach erfolgter Mahnung ist ein Verzugszins von 5% sowie ein Administrationszuschlag von CHF 20 geschuldet. BVS behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, der Studentin/dem Studenten den Zugang zum Unterricht zu verweigern.
Grundsätzlich berechtigen Dispensationen nur dann zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühren sofern sie vor Lehrgangsbeginn genehmigt wurde.
Lehrmittel
Lehrmittel sind, wenn nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Die Kosten für Lehrmittel werden in der Ausschreibung als Pauschale für den gesamten Lehrgang angegeben. Änderungen der Lehrmittelpauschale bleiben vorbehalten. Die Rückgabe einzelner Lehrmittel (z.B. wegen Nichtgebrauchs) und eine damit verbundene Preisreduktion ist ausgeschlossen.
Kantons-/Bundesbeiträge
Für diverse Lehrgänge richten Kantone oder Bund Fördergelder aus. Die Details sind der Ausschreibung des Lehrgangs zu entnehmen. Die Studierenden profitieren damit von reduzierten Lehrgangsgebühren, falls sie die Bedingungen dafür erfüllen und die benötigten Dokumente fristgerecht einreichen. Eine Änderung der Förderbeiträge bleibt vorbehalten.
Wird der Studentin/dem Studenten aufgrund eines in Aussicht gestellten Förderbeitrags nur reduzierte Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt und in der Folge der Lehrgang nicht zu Ende geführt oder der Förderbeitrag nicht gewährt, so ist die Studentin/der Student verpflichtet, die Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen. Dies gilt auch bei Ausbildungsabbruch oder Ausschluss.
Programm-/Preisänderungen
Programmänderungen – insbesondere auch bei Änderung der Vorgaben Dritter wie Prüfungskommissionen, Trägerverbände o.ä. – sind jederzeit möglich, sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. Abschlusses erhalten bleibt. Insbesondere bleibt BVS vorbehalten, auch während eines laufenden Studiengangs Anpassungen vorzunehmen (z.B. Dozentenwechsel, Wechsel von Präsenz- zu Fernunterricht [und umgekehrt], Selbststudium [„blended Learning“], Änderung des Durchführungsortes, Wechsel des Zeitmodells, Änderung der Lehrkonzepte etc.).
Auch Preisänderungen sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden der Studentin/dem Studenten so mitgeteilt, dass sie/er gegebenenfalls das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Abschnitt „Kündigung“ per Semester ausüben kann.
Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit
Die Studentin/der Student nimmt zur Kenntnis, dass der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit bei BVS einen hohen Stellenwert hat und für die Erreichung der Unterrichtsziele unabdingbar ist. Dies gilt insbesondere bezüglich Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts, Zeiteinteilung und Prüfungsvorbereitung etc.
Kündigung
Die Kündigung eines Lehrgangs kann nur auf ein Semesterende erfolgen, wobei sämtliche Gebühren für das betreffende Semester geschuldet ist. Der letzte mögliche Kündigungszeitpunkt ist jeweils 30 Tage vor Semesterende (gemäss publiziertem Stundenplan). Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist das Eintreffen.
Bei einer verspäteten Kündigung verlängern sich die Laufzeit des Vertrages und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten um ein weiteres Semester.
Ausserordentliche Kündigung
Können Studierende aufgrund schwerer Krankheit oder schwerem Unfall einen Lehrgang nachweislich nicht antreten bzw. nicht weiter besuchen, so wird die Lehrgangsgebühr per Stichtag des Ereignisfalls bzw. per Datum des letzten Unterrichtsbesuchs saldiert, und der Bildungsvertrag ausserterminlich aufgelöst. Tritt ein solcher Härtefall ein, ist umgehend die Schulleitung am entsprechenden Standort zu kontaktieren. Unabdingbare Voraussetzung für eine ausserterminliche Auflösung bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ist ein Arztzeugnis mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit für den gesamten relevanten Zeitraum.
In allen anderen Fällen (Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung usw.) besteht weder ein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühr noch auf eine ausserordentliche Austrittsregelung.
Ausschluss
BVS ist berechtigt im Falle grober Verstösse der Studentin/des Studenten gegen gesetzliche, vertragliche oder reglementarische Verpflichtungen oder gegen die Hausordnung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In einem solchen Fall bleiben sämtliche Gebühren bis zum Zeitpunkt geschuldet, zu welchem der Vertrag hätte ordentlich gekündigt werden können. Die Studentin/der Student hat BVS überdies sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen.
Versicherungen
Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache der Studentin/des Studenten. BVS lehnt jegliche Haftung ab. BVS haftet insbesondere nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände.
Datenschutz
Die Bearbeitung persönlicher Daten durch BVS erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes und nach der Datenschutzerklärung der Vantage-Gruppe, welche unter https://www.vantage.ch/datenschutz/ abgerufen werden kann. Mit der Anmeldung erklärt sich die Studentin/der Student einverstanden, dass BVS oder eine andere Gesellschaft der Vantage-Gruppe die Daten (Personendaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsmoral usw.) für Administration, Marketing, Werbung usw. speichern und verwenden kann. Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z.B. als Klassenliste, veröffentlicht und im Rahmen des Schulbetriebes weitergegeben werden (z.B. für Bücherbestellungen). Die Studentin/der Student hat jederzeit das Recht, Werbung von BVS oder einer andere Gesellschaft der Vantage-Gruppe abzulehnen. Die Studentin/der Student erklärt sich weiter damit einverstanden, dass BVS in Schulungsräumen und an schulrelevanten Veranstaltungen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vornamen im Internet sowie insbesondere in sozialen Medien während der Dauer des Bildungsvertrags und fünf Jahre darüber hinaus entschädigungslos verwenden darf.
Gerichtsstand
Streitigkeiten zwischen Studierenden und BVS werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Schulstandort oder – nach Wahl der klagenden Partei – in St. Gallen entschieden. BVS hat zusätzlich das Recht, die Studentin/den Studenten an deren/dessen Wohnsitz einzuklagen.
Version 3 gültig ab 05.09.2023